Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Niklaus Kretz GmbH.
Diese sind in jedem Fall verbindlich.

Termine

Termine müssen vorgängig mit der Niklaus Kretz GmbH abgesprochen werden. Muss ein Termin aus technischen oder meteorologischen Gründen, aus Personalmangel oder zu kleiner Teilnehmerzahl, sowie aus Gründen höherer Gewalt verschoben werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Nach neuer Terminabsprache mit der Niklaus Kretz wird der Event jedoch nachgeholt oder unter Rückzahlung einer allenfalls bereits geleisteten Zahlung des Kunden ersatzlos gestrichen.

Zahlung und Bestätigung

Einzelpersonen oder kleinen Gruppen müssen im Voraus, 14 Tage vor dem Event, die erhaltene Rechnung beglichen haben. Ausnahmen werden vertraglich geregelt.
Nach Anmeldung wird eine Rechnung versendet. Die Anmeldung erhält erst nach Zahlungseingang ihre Gültigkeit. Kurzfristig Entschlossene können vor der Aktivität bar bezahlen.

Annullationsbedingungen

Eine Annullation muss schriftlich erfolgen. Bei einer gebuchten Aktivität oder Event entstehen bis 14 Tage vor dem Termin keine Kosten. 13 bis 8 Tage vor dem Termin sind 50% des Preises der gebuchten Aktivität oder des gebuchten Events geschuldet. Ab dem siebten Tag vor dem Termin ist der gesamte Betrag geschuldet. Bei Nichterscheinen ist ebenfalls der ganze Betrag geschuldet. Diese Regel gilt auch bei kurzfristigen Reservationen/Anmeldungen. 

Gutscheine

Für Geschenkgutscheine wird generell keine Rückvergütung gewährt.

Versicherungen

Die Teilnehmer sind durch die Niklaus Kretz GmbH nicht versichert. Unfall- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmenden und sind unabdinglich. Der Teilnehmer ist dafür besorgt, dass seine Unfall- und Krankenversicherung Sportunfälle anlässlich der jeweiligen Aktivität einschliesst. Eine Annulationsversicherung wird bei grösseren Events ebenfalls empfohlen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist empfohlen, da der Teilnehmer bei durch ihn verursachte Materialschäden haftet. 

Gesundheit - UNBEDINGT BEACHTEN

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Niklaus Kretz GmbH über seinen Gesundheitszustand zu informieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet vor einer Aktivität über allfällige Gebrechen, Krankheiten, Medikamenteneinnahme, schwere Operationen die weniger als zwei Jahre zurückliegen oder ähnliches zu informieren. Die Niklaus Kretz GmbH behält sich vor, jederzeit einen Teilnehmer von einer Aktivität auszuschliessen. Die Durchführung einer Aktivität kann durch die Niklaus Kretz GmbH auch verweigert werden, wenn ein Teilnehmer beispielsweise unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder  Anweisungen nicht Folge leistet. Aus Gründen mangelnder Sicherheit ist jeder Event und jede Aktivität jederzeit durch die Niklaus Kretz GmbH abzubrechen. Ob mangelnde Sicherheit besteht, ist Ermessenssache der Niklaus Kretz GmbH. 
Explizit ausgeschlossen sind folgende Personen:
•    Schwangere
•    Personen mit (Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, Schäden am Bewegungsapparat, ect....)
•    Personen welche unter Drogen- beziehungsweise Alkoholeinfluss stehen, Medikamente oder andere Substanzen zu sich genommen haben, bei welchen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie die geistige und/ oder körperliche Leistungsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen. 

Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Die Teilnahme an einer gebuchten Aktivität/en ist freiwillig und ein Abbruch ist jederzeit ausdrücklich möglich. Eine Rückerstattung ist normalerweise nicht möglich.

Programmänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss oder auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder den Event abzubrechen, falls dies aufgrund Wetter- oder Naturverhältnissen, höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen oder anderen Gründen geboten ist.

Haftung

Die Niklaus Kretz GmbH vergütet den Minderwert für schlecht oder nicht erbrachten Leistungen, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens der Niklaus Kretz GmbH vorliegt.
Die Niklaus Kretz GmbH haftet nicht für Schaden, welche dem Teilnehmer aus leichtem Verschulden entstanden sind. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sarnen, in Kanton Owalden (Schweiz). Ausländisches Recht wird ausgeschlossen.